Satzung
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen “Bürgerverein Heumaden” und ist im Vereinsregister eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist in Stuttgart-Heumaden.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Der Bürgerverein setzt sich das Ziel, das Interesse der Bürgerschaft für die in Absatz 4 dargestellten Aufgaben im Stadtteil zu wecken und daran konstruktiv mitzuwirken.
Seine Aufgaben erstrecken sich auf die Förderung folgender Bereiche:
(a) Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, den Stadtteil zu verschönern und die Lebensqualität zu verbessern.
(b) Unterstützung von Gemeinschaftseinrichtungen.
(c) Heimatpflege und Heimatkunde, z.B. durch Anlegung und Unterhaltung von Wanderwegen.
(d) Naturschutz und Landschaftspflege, z.B. durch Waldputzete.
(e) Umweltschutz, z.B. durch Lärmbekämpfung.
(f) Kunst und Kultur, z.B. durch Hobby- Ausstellungen und Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen.
(g) Erörterung gemeinsamer Interessen mit benachbarten Vereinigungen sowie der Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Bürgervereine, ASB.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede(r) Einwohner(in) des Stadtteils Stuttgart-Heumaden werden, der/die mit den Zielen und der Satzung des Bürgervereins einverstanden ist. Der Vorstand und Beirat kann auch andere Stuttgarter und in Ausnahmefällen auch Auswärtige durch einfachen Beschluss in den Verein aufnehmen.
Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Beitrittserklärung und bedarf der Zustimmung des Vorstands und Beirats.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung und wird mit dem Ende des Vereinsjahres rechtsgültig.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann bei dreimaligem Beitragsrückstand oder bei groben Verstößen gegen die Vereinsgrundsätze durch Dreiviertel- Mehrheitsbeschluss des Vorstandes und Beirates erfolgen. Ausgeschlossenen steht schriftliche Beschwerde an die nächste Mitgliederversammlung zu.
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§4 Organe des Vereins sind:
Der Vorstand
Der Beirat
Die Mitgliederversammlung
§5 Vorstand
Der Vorstand im Sinne von §26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Der erste und der zweite Vorsitzende ist jeweils allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Vorstand und Beirat werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.
Der Vorstand und Beirat sollte wenigstens vierteljährlich einmal zusammentreten. Der Vorsitzende veranlasst, dass zu allen Versammlungen des Vorstandes und des Beirates schriftlich unter Angabe der Tagesordnung möglichst zehn Tage vorher eingeladen wird.
Über die Beschlüsse des Vorstandes wird Protokoll geführt.
§6 Beirat
Der Beirat umfasst mindestens fünf Mitglieder. Der Beirat selbst kann sich mit Zustimmung des Vorstandes durch Zuwahl geeigneter Mitglieder erweitern.
Der Beirat hat den Vorstand bei seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Vorstand und Beirat sind nur gemeinsam beschlussfähig.
Über Beschlüsse des Vorstandes und Beirates wird Protokoll geführt.
§7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr, in der Regel im ersten Quartal des Kalenderjahres, statt. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand vier Wochen vorher schriftlich eingeladen. Anträge müssen mindestens zehn Tage vorher beim Vorstand eingereicht werden.
Der Mitgliederversammlung obliegt:
(a) Genehmigung der Jahresrechnung
(b) Entlastung des Vorstandes
(c) Wahl eines Kassenprüfers
(d) Wahl der Vorstandsmitglieder
(e) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
(f) Satzungsänderungen
(g) Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
(h) Auflösung des Vereins
Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Beschlüssen, welche eine Satzungsänderung oder eine Änderung des Zweckes des Vereins zum Gegenstand haben, ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Weitere Mitgliederversammlungen werden auf Antrag des Vorstandes und des Beirates oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder durch den Vorstand einberufen.
Über die Mitgliederversammlung ist eine von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift vorzunehmen.
§8 Mittelverwendung
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§9 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an die Stadt Stuttgart zur Unterstützung eines gemeinnützigen Zweckes im Stadtbezirk Stuttgart-Heumaden.
Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung von 1987 beschlossen.
bvh
Innerhalb der Stadtbezirke von Stuttgart gibt es mehrere Bürgervereine, die zum Wohle und für die Bürger ihres Bezirks zusammen mit den Städtischen Ämtern, den örtlichen Vereinen und der Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Bürgervereine (ASB) für Verbesserungen im sozialen und gesellschaftlichen Umfeld eintreten. In unserem Stadtbezirk Sillenbuch gibt es außer dem bvh noch den Bürgerverein Riedenberg-Sillenbuch, mit dem der bvh eng zusammen arbeitet. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Gegründet wurde der bürgerverein heumaden (bvh) 1972 und hat zur Zeit ca. 200 Mitglieder.
Der bürgerverein heumaden (bvh) setzt sich seit vielen Jahren für das Wohl unseres Stadtteils ein. Viele Verbesserungen gehen auf Initiativen des bvh zurück, wie z.B. Ausbau des Spielplatzes Bäckerwiese, Zebrastreifen in Bockelstraße, Fahrbahnverengungen, Bus-Caps, Zone 30, Bänke in der Umgebung Heumadens für Spaziergänger, Ausschilderung des Heumadener Rundwanderweges, Entstehung des Dorfplatzes, Martinsritt, Adventssingen, Fußweg rechts der Kirchheimer Straße an der Stadtbahnhaltestelle Heumaden, Ampel über die Bockelstraße von der ev.Kirche zum Friedhof.
Der bvh arbeitet unter anderem mit bei: Zukunfstforum Sillenbuch, Lokale Agenda, Maibaumaufstellung, Martinsritt, Adventssingen, Mitarbeit an dem Buch „Aus drei Dörfern wächst ein Stadtbezirk“ (das Buch ist fertig). Er arbeitet mit allen Heumadener Vereinen eng zusammen, unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten auch personell (z.B. Maibaumaufstellung, Feuerwehrfest, Jubiläen usw.).
Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen. Durch eine Mitarbeit im Beirat des Vereins kann man die Entwicklung des Stadtteils voranbringen, eigene Ideen einbringen, Fragen unserer Heumäder Bürger an die Stadtverwaltung unterstützen, sich sozial engagieren und mit anderen Mitbürgern zusammenarbeiten.
Unsere Geschäftsstelle ist jederzeit ansprechbar:
bürgerverein heumaden e.v.
Geschäftsstelle
Bockelstraße 132
70619 Stuttgart-Heumaden
Fon: +49 711 44 76 81
Fax: +49 711 44 124 54